Private Krankenversicherer erhöhen regelmäßig die Beiträge – ein Tarifwechsel ist möglich!

Private Krankenversicherer erhöhen regelmäßig die Beiträge – ein Tarifwechsel ist möglich!

Für Sie wichtig zu wissen: Lohnt ein Wechsel zu einer anderen Versicherung oder wäre es besser, einen anderen Tarif innerhalb Ihres aktuellen Anbieters zu wählen? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt und Hintergrundwissen…

Regelmäßig erhöhen die privaten Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge. Dabei handelt es sich keineswegs um wahllose Anpassung nach Gutdünken. Das Anpassungsprocedere ist gesetzlich geregelt und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Vergessen wir bei Betrachtung der Beitragsanpassungen jedoch nicht, dass auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge jährlich erhöht werden. Jedoch „spürt“ dies regelmäßig nur der Versicherte, der den Höchstbeitrag zahlt. Dieser liegt mittlerweile bei mehr als 800 Euro monatlich. Der exakte Beitrag ist abhängig vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Eine private Krankenversicherung bietet einen Bestandsschutz auf die vereinbarten Leistungen.

In der PKV sichert die Beitragsanpassung das vertraglich vereinbarte Leistungsniveau der einzelnen versicherten Person. In der GKV wird das Leistungsniveau nicht abgesichert, sondern nur, dass die steigende Zahl der GKV Versicherten die aktuell gültige Leistung erhalten. Denn klar ist: Durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft nehmen auch die Kosten der medizinischen Behandlung zu. Dabei liegt die medizinische Inflation im langjährigen Durchschnitt bei ca. fünf Prozent und damit deutlich oberhalb der Gesamtinflation.

Die gesetzliche Krankenversicherung legt keine Altersrückstellung für ihre Versicherten an.

Schon aus diesem Grund verbieten sich vorschnelle Schlüsse zu den Beitragsanpassungen der PKV. Denn in der Diskussion um die Beitragsanpassungen wird gerne unterschlagen, dass die Privat-Versicherer für Ihre Kunden finanzielle Vorsorge in Form sogenannter Alterungsrückstellungen betreiben. Doch aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB leidet auch die PKV – ähnlich wie Lebensversicherer – unter dem Dauerniedrigzins. Trotzdem hat die Branche mittlerweile fast 230 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen aufgebaut und legt entsprechend Kapital an, um für Ihre Versicherten Beitragsanpassungen im Alter zu begrenzen. Ein Pendant dazu gibt es in der GKV nicht.

Zudem hat der Gesetzgeber allen privat Krankenversicherten das Recht eingeräumt, den Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Im Rahmen eines Wechsels ist es möglich, bei vergleichbarem Versicherungsschutz Beiträge zu sparen. Denn die oben genannten Alterungsrückstellungen werden bei einem internen Tarifwechsel zu hohem Maße angerechnet. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen entstehen dagegen unter Umständen hohe Verluste.

Folgendes Beispiel aus dem Beratungsalltag der B-Group zeigt das Ersparnispotential:

Kunde:                         Mann, geb. 1943, seit mehr als 20 Jahren PKV-versichert

Ursprungstarif:           Victoria Kranken (jetzt DKV)

aktueller Beitrag:       757,63 Euro,  inkl. Pflege- und Pflegezusatzversicherung bei einer vereinbarten
Selbstbeteiligung von1.600 Euro für den ambulanten Bereich

neuer Beitrag:            410,81 Euro, bei nahezu identischen Leistungen unter Anrechnung der bisher
gebildeten Alterungsrückstellung

Wählt der Versicherte einen Tarif, der keinen höheren Versicherungsschutz bietet, muss auch keine Gesundheitsprüfung erfolgen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat im Jahr 2016 Leitlinien für einen solchen Tarifwechsel formuliert.

In der Praxis führt dies jedoch häufig noch zu Irritationen. Weil meist Fragen und Probleme auftauchen, empfehlen wir die Nutzung eines qualifizierten Beraters und Maklers, der den optimalen Zieltarif für Sie findet und eine entsprechende Beratung durchführen kann.

Eine Beratung lohnt definitiv, denn:

Nicht immer „lohnt“ sich der Wechsel finanziell! Insbesondere dann, wenn die Leistungseinschränkungen sehr stark wären oder der Anspruch auf den Standardtarif entfällt, sollten Vor- und Nachteile genau abgewogen werden. Wir helfen Ihnen dabei.

Bleiben Sie neugierig

Ihre

Angelika Henker und Coleen Trebschick

Auch die Homepage der B-Group AG Financial Planning bietet weitere Informationen.

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