Kapitalanleger – Vorsicht vor windigen Anwälten

Kapitalanleger – Vorsicht vor windigen Anwälten

Ein sehr aufschlussreicher Artikel für Kapitalanleger der Fachzeitschrift Wirtschaftswoche „Wie windige Anwälte Anleger ausnehmen“- Autor Daniel Schönwitz, räumte letztens mit einem wirklichen Ärgernis unserer Zeit auf. Der Artikel schildert, wie mit miesen Tricks und unlauteren Aktionen, Anleger in wenig aussichtsreiche Prozesse gegen Anlagegesellschaften gelockt werden. Und das nur, um ihrerseits Profit aus der Not der Menschen zu schlagen. Die Abzocke droht!

Unsicherheit ist ein schlechter Ratgeber

Und genau diese Unsicherheit machen sich solche Rechtsanwälte und deren Kanzleien zunutze. Mit oft reißerischen Aussagen und Halbwahrheiten werden Kapitalanleger im Bereich der unternehmerischen Beteiligungen dazu verleitet, kostenpflichtige Mandate zu vergeben, die am Ende des Tages kaum oder keine Aussicht auf Erfolg haben.

In fragwürdigen Rundbriefen werden Behauptungen aufgestellt, wie z. B., dass man als Anleger doch sein Recht auf Rendite einfordern soll. Die Frage ist: Welches Recht auf Rendite hat man in einem durchaus spekulativen Anlagesegment? Die Antwort lautet: keins! Aber auch einem tatsächlich geschädigten Anleger wird häufig suggeriert, dass er sein Geld einfach zurückfordern kann. Dass es hier maßgeblich auf eine ordentlich erfolgte Dokumentation und auf das bisherige Anlageverhalten eines Menschen ankommt, wird beflissentlich übergangen.Vielmehr besteht die Gefahr, dass der Anleger ein weiteres Mal Geld verliert, indem er ein Honorar an einen dieser Winkeladvokaten zu zahlen hat.

Die Guten (Anwälte) ins Töpfchen, die Schlechten ins…

Wichtig für alle Anleger ist, die Guten von den Bösen zu trennen… Welcher Anwalt ist seriös, welcher nicht? Vor Anwälten, die unterschwellig Druck aufbauen, zu sehr kurzfristigen Handlungen auffordern, sei gewarnt. Vorsicht auch, wenn beigefügte Vollmachten unterschrieben zurückgesandt werden sollen. Häufig ist nicht zu erkennen, dass diese Vollmachten sehr weitreichend sind und eine Honorarvereinbarung beinhalten. Leider unternehmen die Anwaltskammern gegen die schwarzen Schafe meist nichts, denn a) ist der Nachweis von betrügerischer Absicht bei solchen Kandidaten sehr schwierig und b) möchte man ja nun auch nicht das Nest des Kollegen beschmutzen, frei nach dem Motto: „Eine Krähe…“

Selbst, wenn die Rundpost von Anlegerschützern als Absender kommt, sollte man als Betroffener vorsichtig sein – bitte schauen Sie im Internet nach, ob sich nicht doch, wie so häufig, eine Kanzlei dahinter verbirgt. Bedenken kommen auch hoch, wenn Anwälte eine sehr große Gruppe Mandanten vertreten. Nicht alle Anleger sind gleich, haben die gleiche Historie, das gleiche Anlageverhalten und Hintergrundwissen. Die Richter unterscheiden sehr wohl zwischen Anlegern mit Vorkenntnissen und solchen ohne – und so fallen auch die Urteile aus: sehr unterschiedlich. Also sind Massenklagen häufig unhaltbar, da die Anwälte dem Einzelnen gar nicht gerecht werden können und somit zwangsweise unsauber arbeiten.

Recht muss Recht bleiben

Das alles soll nicht heißen, dass ein Anleger nicht auf sein Recht pochen soll. Falschberatung ist und bleibt würdig, geahndet zu werden. Seien Sie aber vorsichtig bei der Auswahl des Rechtsvertretes und schauen Sie im Zweifel doppelt hin!

Den genannten Artikel finden Sie hier

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